Zuweisung einer Mietwohnung des sozialen Wohnbaues

Das Gesuch um Zuweisung kann ganzjährig beim Wohnbauinstitut oder in der Gemeinde eingereicht werden.

Das zugelassene Gesuch hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Die Gewerkschaften und Sozialverbände sind beim Ausfüllen des Gesuches behilflich. 

Weitere Auskünfte sowie alle Formulare finden Sie auf folgender Seite: http://www.wobi.bz.it/


Zuständig