Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Regelung der Erhebung, Zahlung und Kontrolle der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.11.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe), einschließlich der Höhe, der Befreiungen und der Zahlungsmodalitäten. Alle Personen, die in bestimmten Beherbergungsbetrieben übernachten, müssen die Abgabe pro Person und Nacht bezahlen, wobei es Ausnahmen gibt. Die Steuersubstitute sind verpflichtet, die Abgabe einzuziehen, zu melden und an die Gemeinde zu überweisen, und die Gemeinde kann Kontrollen durchführen und bei Verstößen Strafen verhängen.

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Kontakt

Steueramt

KLAUSBERGSTRASSE 6, 39030 AHRNTAL+39 0474 651533steueramt@ahrntal.eu

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 08:30 Uhr

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