Werbemaßnahmen und Plakatierung
Konzession für die Einhebung und der Feststellung der neuen Vermögensgebühr mit dem Unternehmen Abaco S.p.A. aus Padua
Ansprechperson Abaco: Frau Rita Bianca Fiumara (Büro in Brixen)
E-Mail: suedtirol.werbesteuer@abacospa.it - Tel.: +39 338 6354111
Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten (genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 26 vom 19.12.2024).
Vermögensgebühr
Für die Erklärung Werbemaßnahmen gibt es zwei Formulare:
Ein Formular für die Werbemaßnahmen (alles außer Plakatierung)
Erklärung Werbemaßnahmen (außer Plakatierung)
Anlagen, die beizulegen sind:
Planunterlagen bzw. Fotodokumentation der Werbeaussendungen mit Angabe der genauen Maße
Kopie Personalausweis, wenn nicht persönlich abgegeben
Ein Formular für die Plakatierung
Erklärung Plakatierung
Anlagen, die beizulegen sind:
PDF-Datei des Plakates
Kopie Personalausweis, wenn nicht persönlich abgegeben
Diese Erklärung ist dann an die E-Mail-Adresse suedtirol.werbesteuer@abacospa.it zu schicken.
Alles Weitere betreffend Überprüfung der Erklärung, zusätzliche Informationen und Mitteilungen, Bezahlung der Vermögensgebühr mittels PagoPA-Erlagschein, wird direkt vom Konzessionär Abaco S.p.A geregelt.
Für das Aufhängen der Plakate ist der/die Antragsteller/in bzw. die Organisation/das Unternehmen selbst zuständig und verantwortlich.
Die Kontrollen werden direkt von Abaco S.p.A. durchgeführt – eventuelle Mahnungen werden von Abaco S.p.A. in Absprache mit der Gemeinde Ahrntal erstellt.
Achtung: Wir weisen darauf hin, dass die Plakate nicht mehr beim Steueramt der Gemeinde gestempelt werden müssen.